Dies sind keine Einzelfälle
In der Vergangenheit konnten wir u.a. bei diesen Sachverhalten eine erfolgreiche Einigung unterstützen:
- Ein Unfallwagen wird im Kaufvertrag als unfallfrei deklariert oder es erfolgt keine dezidierte Angabe zu Art und Umfang zugestandener Unfallschäden.
- Einem gestohlenen Fahrzeug wird mit Hilfe gefälschter oder illegal beschaffter Papiere eine neue Identität verliehen, um die tatsächliche Herkunft des Fahrzeugs zu verschleiern.
- Ein Oldtimer wird unter Zuhilfenahme der Identität eines längst verschrotteten Fahrzeugs unter überwiegender Verwendung von Fremdteilen aufgebaut und dem Interessenten anschließend als authentisches Originalfahrzeug verkauft.
- Dem Käufer eines restaurierten Sammelerfahrzeugs wird verschwiegen, dass in seine Neuerwerbung Teile eingebaut worden sind, die erheblich vom Ursprungszustand abweichen und den Wert des Fahrzeugs stark negativ beeinflussen.
- Bereits kurz nach dem Kauf eines Fahrzeugs tritt ein kapitaler Motorschaden auf. Eine genaue Analyse der technischen Zusammenhänge erbringt den Nachweis, dass dem Verkäufer die zu diesem Schaden führenden Mängel bekannt gewesen sein müssen.
- Während oder bald nach einem Werkstattaufenthalt kommt es zu einem scheinbar unerklärlichen technischen Defekt:
- Haben Sie in Ihrem Fall oder bei Ihrem ‘Schnäppchen‘ ein gutes Gefühl?